Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Satzung über die Grundschulbezirke im Kreis Bergstraße


Aufgrund des § 143 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl S. 150), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2022 (GVBl S. 286, 302) in Verbindung mit §§ 5 und 30 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat der Kreistag am 12. Dezember 2022 die 10. Änderung der Satzung über die Grundschulbezirke im Kreis Bergstraße beschlossen.

Im Rahmen der Änderung wurden für folgende Grundschulen in Bensheim

A)    die bestehenden Überschneidungsgebiete vergrößert und haben folgenden neuen Zuschnitt:

  1. Überschneidungsgebiet Joseph-Heckler-Schule und Grundschule in den Kappesgärten

Gesamtes Gewerbegebiet Schwanheimer Straße westlich der Autobahn, nördlich begrenzt bis Gemarkungsgrenze Bensheim.

Gebiet östlich der Autobahn, nördlich begrenzt durch südliches Ufer des Badesees, weiter südlich entlang Berliner Ring bis zum Kreisel, hinter Flurstücken 401/45 und 393/37 abknickend Richtung Osten bis zur Taunusstraße, südlich der Taunusstraße folgend bis zur Sudetenstraße, hinter Flurstücken 62+61+60 nördlich folgend hinter den Grundstücken entlang der Taunusstraße bis Eifelstraße, Eifelstraße bis zur Rhein-Neckar-Bahn.

Östlich begrenzt durch Rhein-Neckar-Bahn von Eifelstraße bis Einmündung Schwanheimer Straße, Schwanheimer Straße bis Berliner Ring sowie Berliner Ring bis Wormser Straße.

Südlich begrenzt durch Wormser Straße ab Berliner Ring bis Autobahn A5.

 

  1. Überschneidungsgebiet Schlossbergschule und Schillerschule Auerbach

Südlicher Teil: Östlich begrenzt durch Gemarkung Schönberg, südlich begrenzt durch Schönberger Straße ab Gemarkung Schönberg bis Einmündung Darmstädter Straße (B3). Westlich begrenzt durch Darmstädter Straße bis Einmündung Bachgasse. Nördlich begrenzt durch Bachgasse bis Einmündung Ludwigstraße, Ludwigstraße bis hinter Flurstücksgrenze 33/1, weiter hinter Flurstücksgrenzen 33/6, 35/1, 36/1 und 24 bis Einmündung In der Wolfsschlucht. Weiter in südlicher Richtung zwischen Krisselberg und Erlenhaupt bis Einmündung Erlenhauptstraße und Gemarkungsgrenze Schönberg.

Nördlicher Teil: Nördlich begrenzt durch Kreisgrenze, östlich begrenzt durch Gemarkung Hochstädten. Südlich begrenzt durch Metaruheweg, hinter den Flurstücksgrenzen 24, 12/7 und 285/6 bis zur Margarethenstraße, Margarethenstraße bis zur Einmündung Darmstädter Straße (B3), Darmstädter Straße bis zur Einmündung Brückweg, Brückweg zur Rhein-Neckar-Bahn. Westlich begrenzt durch Rhein-Neckar-Bahn bis zur Gemarkung Zwingenberg zur Kreisgrenze im Norden.

 

B)    ein neues Überschneidungsgebiet zwischen der Grundschule in den Kappesgärten und der Schillerschule Auerbach mit folgendem Zuschnitt gebildet:

Neues Überschneidungsgebiet Schillerschule und Grundschule in den Kappesgärten

Östlich begrenzt durch Rhein-Neckar-Bahn bis zum Flurstück 604/5 (Dammstraße), südlich begrenzt durch Europa-Allee bis Berliner Ring, Berliner Ring bis Im Brüwel, westlich begrenzt durch Autobahn, nördlich begrenzt durch Saarstraße bis zur Rhein-Neckar-Bahn.


Die Änderungen treten am 01. Januar 2023 in Kraft.

Das Staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis hat der Satzungsänderung am 13.12.2022 zugestimmt.

Die vollständige Satzung ist auf der Homepage des Kreises Bergstraße veröffentlicht:

https://www.kreis-bergstrasse.de/landkreis-politik/kreispolitik-kreisrecht-und-haushalt/kreisrecht-und-satzungen/#accordion-1-6.

Heppenheim, den 15.12.2022

Kreis Bergstraße

Der Kreisausschuss

Christian Engelhardt

Landrat