Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken eines Bewerbers
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gewählte Abgeordnete Jörg Schock, Lampertheim, hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandates verzichtet. Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Partei Alternative für Deutschland, Frau Monika Epking hat auf die Ausübung ihres Kreistagsmandats verzichtet. Der darauf folgende, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Partei Alternative für Deutschland, Herr Guido Seitz kann gem. § 34 Abs. 2 Nr. 1 KWG nicht berücksichtigt werden.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland
Herr Andre Martin Dressel, Lampertheim
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 10. Februar 2023
Die Wahlleiterin für die Wahl des Kreistages des Kreises Bergstraße am 14. März 2021
Behrendt
Verwaltungsoberrätin