Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“. Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 6 Abs. 3, 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz


Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar über die

2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar

Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“

Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 6 Abs. 3, 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am
Freitag, 9. Dezember 2022, die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens und der 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und Plankapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen – beschlossen.

Nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet i.V.m. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich auszulegen.

 

Die Planunterlagen werden vom 15. März 2023 bis einschließlich 25. April 2023 an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:

-       Kreis Bergstraße, Bürgerbüro, Graben 15, 64646 Heppenheim; Mo - Mi 8.00-12.00 Uhr und 14.00-15:30 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-18:00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr (Bitte jeweils bis spätestens 15 Minuten vor den Schließzeiten erscheinen).

-       Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter www.m-r-n.com/regionalplanaenderung digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Anregungen zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Teilen des Planentwurfs können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist dem Verband Region Rhein-Neckar
- schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder

- elektronisch an: Beteiligung-Regionalplan@vrrn.de         

vorgebracht werden.

Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Ergänzend werden die Planunterlagen auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn2 bereitgestellt. Auf dieser Plattform können Anregungen innerhalb des Auslegungszeitraums unmittelbar interaktiv abgegeben werden.

 

Datenschutzhinweis:

Die im Verfahren zur Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.m-r-n.com/regionalplanaenderung-datenschutz .

 

Verband Region Rhein-Neckar

Mannheim, 07.03.2023

gez. Stefan Dallinger

Verbandsvorsitzender