Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken eines Bewerbers
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Freie Demokratische Partei (FDP) gewählte Abgeordnete Gottlieb Ohl, Lampertheim hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandates verzichtet.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei Freie Demokratische Partei. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei Freie Demokratische Partei
Frau Hildegard Kaplan-Reiterer, Lorsch
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 15. August 2023
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Kreiswahlleiterin