Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken einer Bewerberin
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Abgeordnete Lea May, Einhausen hat auf die weitere Ausübung ihres Kreistagsmandates verzichtet.
Die nächsten folgenden Kandidatinnen des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kira Knapp und Frau Pia Wichmann werden gemäß § 34 Absatz 2 Nummer 1 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBI. S. 871) nicht berücksichtigt.
Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 KWG habe ich daher festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Frau Jutta Zinecker, Heppenheim
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 21. September 2023
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Kreiswahlleiterin