Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken eines Bewerbers
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Abgeordnete Dr. Franziska Kramer, Heppenheim, hat auf die weitere Ausübung ihres Kreistagsmandats verzichtet. An ihre Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands
Herr Peter Scheidel, Viernheim,
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 22. November 2023
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Kreiswahlleiterin