Durchführung der Fischerprüfung beim Kreis Bergstraße
- Untere Fischereibehörde -
Die nächste Fischerprüfung im Kreis Bergstraße findet am
Mittwoch, 29. Mai 2024
statt.
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
- Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr
- Führungszeugnis „Belegart 0“ (entfällt bei Personen unter 14 Jahren)
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Personen unter 18 Jahren)
Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 €.
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit den vollständigen Unterlagen muss spätestens am
Dienstag, 30. April 2024
bei der Fischereibehörde vorliegen. Dabei gilt das Datum des Posteingangsstempels der Behörde als maßgeblich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge für die Prüfung nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt auch, wenn die Unterlagen unvollständig sind.
Heppenheim, 09.02.2024
Kreis Bergstraße
Der Kreisausschuss
Im Auftrag
gez.
Wenkel