Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Haushaltssatzung des Kreises Bergstraße für das Haushaltsjahr 2024


Haushaltssatzung

des Kreises Bergstraße für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des § 52 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) in Verbindung mit §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat der Kreistag am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

      im ordentlichen Ergebnis

      mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                    614.268.088 EUR

      mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf       639.460.328 EUR

      mit einem Saldo von                                                - 25.192.240 EUR

 

      im außerordentlichen Ergebnis

      mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   0 EUR

      mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       0 EUR

      mit einem Saldo von                                                                0 EUR

     

      mit einem Fehlbedarf von                                      - 25.192.240 EUR

 

im Finanzhaushalt

      mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
      aus laufender Verwaltungstätigkeit                        - 19.352.640 EUR

      und dem Gesamtbetrag der

      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 4.175.617 EUR

      Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf           20.935.700 EUR

      mit einem Saldo von                                                 -16.760.083 EUR

 

      Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf            17.956.202 EUR

      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             5.754.035 EUR

      mit einem Saldo von                                                  12.202.167 EUR

 

      mit einem Zahlungsmittelbedarf von                       -23.910.556 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 17.956.202 EUR festgesetzt. Hiervon entfallen 750.000 EUR auf Kredite aus dem Digitalpakt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
50.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Umlagesätze der Kreisumlage nach § 50 des Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) vom 23.07.2015 (GVBl. I S. 298), geändert durch Gesetz vom 30.09.2022 (GVBl. I –S. 636) werden auf folgende Vomhundertsätze der Umlagegrundlagen festgesetzt:

1.) Kreisumlage (Allgemeine Umlage)

          a) von den Gemeinden (§ 50 Abs. 1 HFAG)                               31,55 v. H.

          b) von den gemeindefreien Grundstücken (§ 50 Abs. 4 HFAG) 85,00 v. H.


2.) Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage)

von den Gemeinden (§ 50 Abs. 3 HFAG)                                             21,57 v. H.

Die Kreisumlage nach § 50 Abs. 1 HFAG und der Zuschlag zur Kreisumlage nach

§ 50 Abs. 3 FAG sind in zwölf monatlichen Teilbeträgen fällig.

Die Kreisumlage nach § 50 Abs. 4 HFAG ist am 15.02.2024 fällig. Für die Zurückweisung von Widersprüchen gegen die Erhebung der Kreis und Schulumlage können Kosten geltend gemacht werden.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

Dem Landrat/der Landrätin, der/dem Ersten Kreisbeigeordneten und der/dem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten wird nach § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 100 HGO die Ermächtigung übertragen, jeweils über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie den Betrag von 30.000 EUR nicht übersteigen.

Dem Kreisausschuss wird nach § 52 HKO in Verbindung mit § 100 HGO die Ermächtigung übertragen, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie den Betrag von
100.000 EUR nicht überschreiten oder sie auf gesetzlicher, vertraglicher oder tariflicher Verpflichtung beruhen oder sich die Verpflichtung zur Leistung aus zusätzlichen, zweckgebundenen Einnahmen ergibt.                                         

Der Kreistag behält sich in allen weiteren Fällen seine vorherige Zustimmung vor.

 

§ 9

Gemäß § 12 GemHVO sind Aufwendungen oder Auszahlungen des Kreises und seiner Eigenbetriebe erheblich, wenn sie im Einzelfall 2,5 Prozent der Gesamtaufwendungen / Gesamtauszahlungen des Ergebnis- / Finanzhaushaltes des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

 

Heppenheim, den 26.02.2024 

Kreis Bergstraße 
- Der Kreisausschuss -

Gez. Matthias Schimpf
Kreisbeigeordneter 

 

B e k a n n t m a c h u n g

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

I. Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung

Hiermit genehmige ich gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. die Abweichung von den Vorgaben zum Ausgleich des Finanzhaushaltes des Haushaltsjahres 2024 nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;

  2. den in § 2 der Haushaltssatzung des Landkreises Bergstraße für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 17.956.202 € – abzüglich der im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an hessischen Schulen (Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz – HDigSchulG) mit einem Betrag von 750.000 € bestimmten Kreditaufnahmen, die gemäß § 2 Abs. 3 HDigSchulG als genehmigt gelten – in Höhe von

17.206.202 €

(i. W.: „siebzehn Millionen zweihundertsechstausendzweihundertzwei Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO;

3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

50.000.000 €

(i.W.: „fünfzig Millionen Euro“)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

 

II. Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Festsetzungen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Hiermit genehmige ich gemäß § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 115 Abs. 1 und 3 HGO

  1. den unter Ziffer 2 des Festsetzungsbeschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße“ für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

63.899.000 €

(i.W.: „dreiundsechzig Millionen achthundertneunundneunzigtausend Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO;


2. den unter Ziffer 3 des vorgenannten Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

79.970.000 €

(i. W.: „neunundsiebzig Millionen neunhundertsiebzigtausend Euro“)

gemäß § 102 Abs. 4 HGO;


3. den unter Ziffer 4 des vorgenannten Festsetzungsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

10.000.000 €

(i. W.: „zehn Millionen Euro“)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Neue Wege Kreis Bergstraße“ enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsicht vom 21.05.2024 bis 31.05.2024

 

Montags bis donnerstags  von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und                                          14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitags von                            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

im Landratsamt in Heppenheim, Gräffstraße 5, Zimmer 305 öffentlich aus.

 

Der Haushaltsplan kann zudem auf der Website des Landkreises Bergstraße eingesehen werden (www.kreis-bergstrasse.de). Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich.

 

Heppenheim, den 15.05.2024

Kreis Bergstraße

Der Kreisausschuss

gez. Matthias Schimpf

Kreisbeigeordneter