Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken von Bewerbern
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V. gewählte Abgeordnete Norbert Golzer, ist verstorben. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße eV. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.
Herr Torsten Pfeil, Steinlachstraße 64a in 68642 Bürstadt
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 21. Oktober 2024
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Verwaltungsdirektorin