Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken eines Bewerbers 


Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken von Bewerbern

 

Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V. gewählte Abgeordnete Norbert Golzer, ist verstorben. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße eV. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.

Herr Torsten Pfeil, Steinlachstraße 64a in 68642 Bürstadt

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.


Heppenheim, den 21. Oktober 2024

Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

am 14. März 2021

Behrendt

Verwaltungsdirektorin