Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 - Nachrücken eines Bewerbers


Amtliche Bekanntmachung

 

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers

 

 

Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Abgeordnete Torsten Volkert, Lampertheim, hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandats verzichtet. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands                             

Herr Jürgen Eberle, Bürstadt,

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

 

                      Heppenheim, den 19. September 2024

                       Die Wahlleiterin

                        für die Wahl des Kreistages

                       des Kreises Bergstraße

                       am 14. März 2021

                 Behrendt

                     Kreiswahlleiterin