Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken eines Bewerbers
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Abgeordnete Jürgen Eberle, Bürstadt, hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandats verzichtet. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands
Frau Cornelia Kinscherf, Mörlenbach
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 03. Januar 2025
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Kreiswahlleiterin