Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 - Nachrücken einer Bewerberin


Amtliche Bekanntmachung

 

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken einer Bewerberin

 

Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gewählte Abgeordnete Silke-Christina Lüderwald, Lampertheim hat auf die weitere Ausübung ihres Kreistagsmandates verzichtet. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Herr Herold Pfeifer, hat auf die Ausübung seines Kreistagsmandats verzichtet. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der SPD. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 871), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Marlene Pfeifer, Neckarsteinach

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

        

Heppenheim, den 22. Januar 2025

    Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

          am 14. März 2021

           Behrendt

           Kreiswahlleiterin