Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken eines Bewerbers


Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers


Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gewählte Abgeordnete Karsten Bletzer, Brombachtal, scheidet auf Grund des Wegfalls der jederzeitigen Wählbarkeit aus dem Kreistag aus.

An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 03.03.2025 (GVBl. Nr. 16), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland  

Herr Markus Wrobel, Fürth

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

        

Heppenheim, den 19. März 2025

Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

am 14. März 2021


Neher

Stellv. Kreiswahlleiter