Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken eines Bewerbers
Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gewählte Abgeordnete Karsten Bletzer, Brombachtal, scheidet auf Grund des Wegfalls der jederzeitigen Wählbarkeit aus dem Kreistag aus.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 03.03.2025 (GVBl. Nr. 16), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland
Herr Markus Wrobel, Fürth
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 19. März 2025
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Neher
Stellv. Kreiswahlleiter