Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Vorerst keine zusätzlichen Corona-Regelungen für den Kreis Bergstraße


Kreis Bergstraße (kb). Das Robert-Koch-Institut gibt für den Kreis Bergstraße heute (Sonntag, den 15.08.2021) eine Inzidenz von 38,5 an. Damit liegt die Inzidenz hier erstmals seit Juni 2021 über der Schwelle von 35. Das aktuelle hessische Eskalationskonzept sieht vor, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35 bestimmte zusätzliche, auf den Infektionsschutz abzielende Regelungen verfügt werden, wenn „es sich um ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt“ handelt.

Da die Ausgangssituation in der aktuellen Pandemiephase aufgrund einer Vielzahl von Faktoren nicht mehr mit den vorhergehenden Wellen vergleichbar ist, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass neben dem bisher – als alleiniger Maßstab – geltenden Inzidenzwert weitere Faktoren vor Veranlassung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zu berücksichtigen sind. So sieht das derzeitige Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen vom 19.07.2021 hierzu vor: „Bei der Entscheidung über etwaige Maßnahmen und Beschränkungen im Rahmen dieses Eskalationskonzepts bildet die 7-Tage-Inzidenz nach wie vor einen wesentlichen Orientierungspunkt. In die erforderliche Gesamtabwägung sind darüber hinaus die Reproduktionszahl R, die Quote der Positiv-Testungen, der Impfstatus der Bevölkerung (v.a. der besonders gefährdeten Gruppen), der Anteil neuer Varianten sowie die Hospitalisierungsrate einzubeziehen.“ (vgl. https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2021-07-19_eskalationskonzept.pdf)

Das aktuelle Infektionsgeschehen im Kreis Bergstraße setzt sich aus verschiedenen Fallkonstellationen zusammen, die insgesamt zwar aktuell zu einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 führen. Diese sind allerdings für sich betrachtet so speziell und teilweise abgrenzbar, dass keine der nach Eskalationskonzept vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen derzeit als angemessen erachtet werden – weder infektionsepidemiologisch noch rechtlich. So sind beispielsweise abgrenzbare Infektionsgeschehen zu verzeichnen, die für sich genommen keine erkennbaren Auswirkungen auf die gesamte Kreisbevölkerung haben und die durch keine der im Raum stehenden Maßnahmen effektiv beeinflusst werden würden.

Aus dieser Gesamtbewertung wurde daher von der Kreisspitze in Absprache mit dem Gesundheitsamt entschieden, dass vorerst keine zusätzlichen Regelungen und Einschränkungen für die Bergsträßerinnen und Bergsträßer in Kraft treten werden.

Unabhängig davon werden die dynamischen Ereignisse durch die Taskforce des Kreises tagesaktuell neu bewertet und im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung ebenfalls täglich geprüft.