Kreis Bergstraße (kb). In Hessen können sich Interessierte jetzt für das Wintersemester 2023/2024 wieder auf einen der quotierten Plätze für ein Studium der Humanmedizin bewerben. Dabei wird nicht nach Numerus Clausus, sondern nach Motivation und Eignung für das Studium entschieden. Die Landesregierung hatte diese Möglichkeit bereits 2022 geschaffen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und die hausärztliche Versorgung in Hessen zu stärken. Denn eine spätere Tätigkeit in einem dieser Bereiche ist Bedingung für den Zugang zu den quotierten Plätzen. Das entsprechende Bewerbungsportal ist bis Dienstag, 28. Februar 2023, freigeschaltet.
Die sogenannte Doppel-Vorabquote spricht Interessierte an, die Medizin studieren wollen, um anschließend als Hausärztinnen und -ärzte im ländlichen Raum oder als Fachärztinnen und –ärzte in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. In der Bergsträßer Kreisverwaltung und dem Gesundheitsamt wird das Programm sehr positiv gesehen. „Ich begrüße es sehr, dass das Land Hessen das Landarztprogramm fortsetzt. Es ist ein wichtiger Baustein, um ärztliche Fachkräfte für den Bereich Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zu gewinnen. Dieser bedarf einer besonderen Stärkung. Außerdem droht auf dem Gebiet der vom ÖGD ausgeübten Bevölkerungsmedizin in den kommenden Jahren ein erheblicher Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten. Ausdrücklich möchte ich interessierte Personen aus unserem Kreis dazu ermutigen, sich zu bewerben“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz.
Die Studienplätze werden in einem zweistufigen Auswahlverfahren durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) vergeben. Dabei steht nicht der Notendurchschnitt der Bewerberinnen und Bewerber im Fokus, sondern die persönliche und fachspezifische Eignung. Förderlich sind zum Beispiel erworbene Erfahrungen in einschlägigen Ausbildungen, beruflicher Tätigkeit, im Ehrenamt oder Freiwilligendienst.
Der Studienplatz ist an eine bedarfsbezogene Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum beziehungsweise an eine Beschäftigung in einem Gesundheitsamt und an klare vertragliche Bedingungen geknüpft. Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß für zehn Jahre in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion beziehungsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausüben.
Nähere Informationen zu dem Programm sowie das Bewerbungsportal finden Sie unter: https://hlfgp.hessen.de/medizin-studieren