Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße stärkt den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer neuen Richtlinie zur Förderung von Energiespeicherung im Kreisgebiet. Die Förderrichtlinie sieht vor, mit insgesamt 235.000 Euro den zügigen Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien im Kreis Bergstraße zu unterstützen. Das Hauptziel des Programms: Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Durch diese Maßnahmen soll zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.
Es werden folgende Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:
• Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh
• PV-strombetriebene Heizstab-Kombinationen für Warmwasserspeicher mit einer Mindestleistung von 3 kW
Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden und Heizstäbe zur Heizungsunterstützung ab drei Kilowatt Leistung jeweils pauschal 500 Euro.
„Mit der neuen Förderrichtlinie möchten wir Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, aktiv zur Energiewende beizutragen und erneuerbare Energien effektiv zu nutzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von entscheidender Bedeutung, um unsere Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir freuen uns darauf, den Bürgern finanzielle Unterstützung zu bieten und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreis Bergstraße weiter voranzutreiben", sagt Landrat Christian Engelhardt.
Auch Reiner Pfuhl, Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße, freut sich außerordentlich über die Förderung. „Mit dem neuen Förderprogramm ermöglichen wir die lokale Energiespeicherung, entlasten das Netz und helfen so, unserem großen Ziel, als Landkreis klimaneutral zu werden, wieder einen Schritt näher zu kommen“, hebt Pfuhl hervor. „Das Förderprogramm ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“
Es ist zu beachten, dass die Förderung nicht für Inselbetriebe gilt, das heißt für Gebäude, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Zudem sind Gebäude mit gewerblicher Nutzung von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung gilt ausschließlich für Maßnahmen im Kreis Bergstraße.
Der Kreis fördert nur Anlagen, die im Kreis Bergstraße eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen die Anlagen daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.
Hintergrund der neuen Förderung: Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder bauen möchte, speist auch Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Doch wirtschaftlich ist dies meist nicht sehr attraktiv. Es ist oft sinnvoller, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen. Will man den eigenen PV-Strom selbst nutzen, kommt es jedoch auf das individuelle Verbrauchsprofil an. Menschen, die tagsüber zuhause sind und Strom verbrauchen, können den erzeugten Strom direkt nutzen. Andere, die tagsüber unterwegs sind, benötigen eine Speichermöglichkeit, um dann in den Abendstunden die Sonnenenergie nutzen zu können.
Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Genauere Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten finden Sie auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/foerderprogramm-energiespeicher/
Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können ab sofort bis 31. Dezember 2023 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de wenden.