Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Nachbarschaftshilfe kann sich lohnen


 

Kreis Bergstraße (kb). Gute Nachbarn, Bekannte und Freunde helfen sich im Idealfall gegenseitig. Wer eine pflegebedürftige Person aus seinem räumlichen oder sozialen Umfeld regelmäßig unterstützt, der kann in Hessen für kleine Entlastungsleistungen im Alltag sogar eine Aufwandsentschädigung von maximal 125 Euro im Monat durch die Pflegekasse bekommen. Voraussetzung ist, dass die Person, der Hilfe zuteil wird, einen Pflegegrad hat und der Unterstützer oder die Unterstützerin eine Anerkennung nach Landesrecht besitzt. Diese Form der niedrigschwelligen Unterstützung nennt man auch Nachbarschaftshilfe. Sie wurde während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, das Land Hessen führt das Modell jedoch weiter.

Vorgestellt wurde die Nachbarschaftshilfe im Kreis Bergstraße kürzlich von der Ersten Kreisbeigeordneten Diana Stolz, von Alexandra Löchelt von der Fachstelle „Leben im Alter“ und den beiden Nachbarschaftshelfern Dietrich Lahr und Andrea Marschall-Schneider. „Wir leben in einer Gesellschaft, die im Schnitt immer älter wird und die zunehmend von einem Fachkräftemangel auch in der Pflege betroffen sein wird. Deshalb ist die Nachbarschaftshilfe ein echtes Zukunftsthema. Denn niedrigschwellige Hilfeleistungen, wie etwa Essen kochen, können nicht nur dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, sie können auch die Pflegedienste entlasten“, sagt die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz.

Zu den entsprechenden Entlastungsleistungen, die für eine Anerkennung in Frage kommen, zählen zum Beispiel Einkaufen, das Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung von Wohnräumen oder das Waschen von Wäsche. Pflegerische Tätigkeiten zählen nicht dazu. Die Anerkennung erfolgt im Kreis Bergstraße durch den Kreisausschuss und hier die Fachstelle „Leben im Alter“. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt: ein Erhebungsbogen, ein Kurzkonzept, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als drei Jahre) und ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Unterstützung muss auf Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements erfolgen. Die Helferinnen und Helfer dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einem Haushalt leben. Direkte Nachbarn müssen sie nicht sein.

Im Kreis Bergstraße gibt es aktuell 97 aktive Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Darunter befinden sich zu rund zwei Dritteln Seniorinnen und Senioren, zu rund einem Drittel berufstätige Personen und auch einzelne Jugendliche.

Welche Voraussetzungen es noch gibt sowie weitere Infos im Internet unter: https://www.pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/unterstuetzungsleistungen-im-alltag/

Die Fachstelle „Leben im Alter“ des Kreises Bergstraße finden Sie im Internet unter: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/familie-jugend-senioren/leben-im-alter/fachstelle-leben-im-alter/