Kreis Bergstraße (kb). Erst im Mai dieses Jahres hat der Kreis Bergstraße als Schulträger an allen kreiseigenen Schulen einen turnusgemäßen Wechsel der Reinigungsdienstleistungen vorgenommen. Die Reinigungsleistungen für die 73 kreiseigenen Schulen wurden in acht Teilaufträgen europaweit ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf vier Jahre. Ein beauftragtes Unternehmen erfüllte leider nicht die Reinigungsstandards an den Schulen, für die es zuständig ist, beziehungsweise kam der Ausführung der Arbeiten nicht vollumfänglich nach, sodass das Vertragsverhältnis letztendlich aufgehoben wurde. So steht im Frühjahr 2024 ein erneuter Wechsel für diese 23 Schulen an.
Der seitens des Kreises für das Thema zuständige Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft bedauert die Entwicklungen an den Schulen und die damit verbundenen Umstände. Während der Übergangszeit werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Reinigungen an den betroffenen Schulen durchzuführen. Alle Reinigungsmängel werden durch die Schulen und den Schulträger dokumentiert und an den Dienstleister zur Nachbesserung gemeldet. Schulen aus Bensheim, Zwingenberg, Einhausen und Lorsch sind von den andauernden Mangelleistungen besonders betroffen.
„Es ist eine große Enttäuschung, dass gerade ein renommiertes Dienstleistungsunternehmen die beauftragten Leistungen nicht entsprechend erbringt und nun trotz zahlreicher Gespräche und Bemühungen eine Neuausschreibung unumgänglich wurde. Die Reinigung von Schulen ist eine Grundvoraussetzung für den Schulalltag. Was es bedeutet, wenn die Reinigung nicht funktioniert, haben die Schüler- und Lehrerschaft an verschiedenen Schulen sowie das Team des Eigenbetriebs in den letzten Monaten leider schmerzlich erfahren müssen. Wir hoffen sehr, dass die Reinigungsstandards mit einem neuen Dienstleister wieder erfüllt werden können“, betont Landrat Christian Engelhardt, der sich verärgert über das Geschehene zeigt. Insgesamt stellt der Kreis Bergstraße ein Reinigungsbudget von 6,5 Millionen Euro pro Jahr zurVerfügung.
Lfd. Nr. 271 / 2023