Kreis Bergstraße (kb). Im eigenen Haushalt laufen Geräte wie Kühl- und Gefrierschränke unabhängig davon, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Sie sorgen so für eine Grundlast. Andere „stromfressende“ Haushaltshelfer wie Waschmaschinen laufen bei Bedarf, sind aber mittlerweile auch steuerbar. Doch wie können Bürgerinnen und Bürger hierbei Stromkosten sparen? PV-Balkonkraftwerke bieten hier für jeden Haushalt kostengünstige Einsparmöglichkeiten. Nach den einmalig anfallenden Investitionskosten kann gerade an sonnigen Tagen viel Sonnenenergie kostenfrei „geerntet“ werden, sodass Haushaltsgeräte in dieser Zeit keinen beziehungsweise weniger externen und zu bezahlenden Strom nutzen müssen.
Um die Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis bei der Installation von PV-Balkonkraftwerken zu unterstützen, wurde im letzten Jahr ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Bezuschusst wurden Mikro-PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 Watt. „Wir als Kreisverwaltung wollten mit diesem Programm vor allem ein starkes Zeichen für erneuerbare Energien setzen! Wir freuen uns, dass rund 270 Bürgerinnen und Bürger die Förderung erfolgreich genutzt haben und somit nicht nur Stromkosten einsparen, sondern auch ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mittlerweile sind zum Glück nicht nur die Strompreise, sondern auch die Preise für Module stark gesunken. Auf den Erfolg der Balkon-PV-Förderung aufbauend wollen wir deshalb dieses Jahr unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Einspeicherung des eigens erzeugten Stroms unterstützen“ so Landrat Christian Engelhardt.
Auch Reiner Pfuhl und Alexander Uhl, Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße, freuen sich außerordentlich über die Nachfrage der Förderprogramme. „Das Förderprogramm zur Nutzung erneuerbaren Stroms ist eine der insgesamt 114 Maßnahmen unseres integrierten Klimaschutzkonzepts. Damit kommen wir unserem großen Ziel, als Landkreis treibhausgasneutral zu werden, wieder einige Schritte näher“, hebt Reiner Pfuhl hervor.
Im Jahr 2022 stellte der Kreis insgesamt 50.000 Euro für die Förderung von Mikro-PV-Anlagen zur Verfügung, wovon 40.350 Euro tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Das diesjährige Förderprogramm, das bereits im August 2023 ausgerufen wurde, unterstützt die Bürgerinnen und Bürger mit insgesamt 235.000 Euro. Davon sind derzeit noch rund 73.000 Euro verfügbar.
„Die Nachfrage für unser Speicherprogramm ist sehr hoch, wir haben aber noch Geld im Fördertopf. Da die Antragsfrist zum 31. Dezember 2023 ausläuft, empfehlen wir, möglichst bald den Antrag zu stellen. Auch weil gerade kurz vor der Weihnachtszeit die bereits jetzt schon überlasteten Unternehmen womöglich nicht mehr die notwendigen Angebote erstellen können. Wichtig ist, dass der Antrag inklusive aller erforderlichen Anlagen noch in diesem Jahr vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns vorliegt. Spätere Nachbesserungen können nicht mehr berücksichtigt werden“, fügt Alexander Uhl hinzu. Sollte der Fördertopf vorher schon ausgeschöpft sein, wird die Annahme wie bei der letztjährigen Balkon-PV-Förderung vorzeitig gestoppt. In diesem Fall erfolgt ein Hinweis auf der folgenden Website: https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/energiewende/#PV-Speicher-2023.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Grundvoraussetzung für die Förderung ist der Betrieb einer PV-Anlage. Diese kann bereits existieren oder muss im Zuge der zu fördernden Maßnahmen installiert werden. Bei einer vorhandenen PV-Anlage muss als Nachweis die Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister beigefügt werden, bei einer geplanten oder sich noch in Installation befindlicher reicht die Einreichung des entsprechenden Angebots beziehungsweise die Auftragsbestätigung. Im Angebot muss die einzelne Maßnahme klar erkenntlich sein und mehr als der pauschale Bezuschussungsbetrag von 500 Euro kosten. Bei Beantragung beider Maßnahmen ist somit eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich, wobei im Falle eines Stromspeichers die Kapazität mindestens drei Kilowattstunden und im Falle eines Heizstabes die Leistung mindestens drei Kilowatt aufweisen muss. Zusätzlich muss bei der Bezuschussung eines Heizstabes die PV-Anlage eine Mindestleistung von fünf Kilowatt-Peak besitzen.
Auch diesmal gilt, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung erhalten möchten, die Maßnahmen – also Stromspeicher beziehungsweise Heizstäbe – erst beauftragen und bestellen dürfen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt. Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Mieterinnen und Mieter, die die Förderung beantragen möchten, müssen mit dem Förderantrag eine Erlaubnis oder Genehmigung des Eigentümers einreichen (Originalvollmacht). Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Gewerblich genutzte Gebäude sind von der Kreisförderung ausgeschlossen. Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Richtlinie inklusive des Förderantrags und Verwendungsnachweises gibt es unter: https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/energiewende/#PV-Speicher-2023.