Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Betreuungskosten der Schulkindbetreuung auf dem Prüfstand


Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße befindet sich angesichts einer angekündigten Beitragserhöhung für die Nachmittagsbetreuung an Bergsträßer Schulen aktuell im Austausch mit einem Betreuungsträger. Die angekündigte Beitragserhöhung war im Vorfeld nicht mit dem Kreis als Schulträger abgestimmt worden.

„Die Schulkindbetreuung sollte eine gute Qualität haben, zudem muss sie aber auch bezahlbar sein. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem Jahr 2026 wächst zusätzlich der Bedarf an Betreuungsplätzen enorm. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt nur, wenn die Voraussetzung für eine verlässliche sowie bezahlbare Nachmittagsbetreuung besteht. Gleichwohl haben auch die Betreuungsträger ein Recht auf kostendeckende Auftragserfüllung, die Rahmenbedingungen hierfür sind zum Beispiel durch die Inflation oder durch Tariferhöhungen schwieriger geworden. Deshalb wollen wir mit dem Betreuungsträger sprechen“, sagt Landrat Christian Engelhardt und verweist auf die bisher hervorragende Zusammenarbeit mit allen Betreuungsträgern.

Der Kreis Bergstraße hat als Schulträger die Aufgabe, die Betreuungsangebote mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt abzustimmen. Die Bedarfe der Schule sind dabei ausschlaggebend für die Wahl auf das künftige Betreuungsprogramm. Die Bergsträßer Schulen können insgesamt zwischen vier Betreuungsprogrammen wählen: Familienfreundlicher Kreis, BestKids, Pakt für den Nachmittag/Ganztag oder das Ganztagsangebot. Die Programme unterscheiden sich zusammengefasst bei den Betreuungszeiten und der Einbindung von Lehrinhalten am Nachmittag. Nach der Wahl eines Programmes wird ein Betreuungsträger durch ein Vergabeverfahren vergeben und beauftragt.

Die Organisation des jeweiligen Betreuungsangebots wird danach zwischen den Schulen und dem Träger abgestimmt. Die Räumlichkeiten für die Betreuung werden vom Schulträger kostenfrei bereitgestellt. Die Elternbeiträge sind neben anderen Kriterien (Betreuungszeiten, Betreuungspersonal, additives oder integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot, Ferienbetreuung, Gruppengröße) Grundlage des Vergabeverfahrens. Aus diesem Grund müssen nachgelagerte Erhöhungen des Trägers im Vorfeld mit dem Schulträger abgestimmt werden.