Kreis Bergstraße (kb). An der Schwarzpappel auf dem Sportplatzgelände in Zwingenberg wurde der Brandkrustenpilz festgestellt. Dieser gehört zu den gefährlichsten holzabbauenden Pilzarten und führt zu einer Gefährdung der Bruch- und Standsicherheit der befallenen Bäume. Da der Sportplatz eine enorme Nutzung als Sportstätte durch Vereine, Schulen sowie Bürgerinnen und Bürger erfährt und die Standsicherheit durch den Pilzbefall nicht mehr gegeben ist, muss die Schwarzpappel entfernt werden.
Bereits 1983 wurde die Schwarzpappel als Naturdenkmal ausgewiesen. Aus diesem Grund obliegt dem Kreis die Unterhaltungs- und vor allem die Verkehrssicherungspflicht. Naturdenkmäler sind per gesetzlicher Definition nach §28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenheit oder Schönheit erforderlich ist. Aus verkehrssicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen muss der Kreis Bergstraße nun die Schwarzpappel allerdings fällen lassen. Die entsprechenden Arbeiten finden am 06.06.2024 statt.