Kreis Bergstraße (kb). Auf der Ortsdurchfahrt Mörlenbach wird künftig weitestgehend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometern gelten. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird in den nächsten Tagen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil erfolgen. Die entsprechende Beschilderung wird in den kommenden Wochen durch die zuständige Straßenmeisterei angebracht.
Ziel der Maßnahme ist es, den Umgebungslärm und damit die Lärmbelastung der jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Grundlage für die Entscheidung ist eine Lärmberechnung von Hessen Mobil. In dem vorangegangenen behördlichen Verfahren waren die Polizei, Hessen Mobil, die Gemeinde Mörlenbach und das Regierungspräsidium Darmstadt eingebunden.
Nach Eröffnung der neuen Ortsumgehung B 38a, die Ende 2027 geplant ist, wird sich der Verkehr allerdings erheblich verlagern. Die derzeitige Lärmberechnung kann dann nicht mehr als Begründung herangezogen werden. Heute ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsreduzierung im Jahr 2027 mindestens überprüft, wenn nicht sogar (in weiten Teilen) aufgehoben werden kann.
Die Maßnahme ist Teil des Lärmaktionsplans Hessen. Mehr dazu unter https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/laermaktionsplanung.