Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Kreis widerspricht dem Gesamtpersonalrat der Schulen (GPRS)


Kreis Bergstraße (kb). Der für das Jugendamt zuständige Dezernent Matthias Schimpf widerspricht den Darstellungen und Aussagen des Gesamtpersonalrates der Schulen (GPRS) in Bezug auf die Ausschreibung und Neuvergabe des „HELP-Angebotes“, die in zwei Artikeln vom 12.07.2024, erschienen im Bergsträßer Anzeiger, sowie vom 15.07.2024, erschienen im Bergsträßer Echo, getroffen wurden.

Dezernent Schimpf erklärt dazu:

„Schon die Aussage, dass es vom Kreis Bergstraße initiierte Veränderungen bei ‚HELP‘ gibt, ist falsch. Richtig ist, dass zwei Träger ihre Leistungsverträge mit dem Kreis Bergstraße gekündigt haben, weil die Verträge, die dem Bereich HELP-Maßnahmen zugrunde liegen, vergaberechtlich keine Möglichkeit boten zu der von den Trägern gewünschten Vertragsanpassung.

Nach der Kündigung durch die Träger war der Kreis gehalten, die Verträge neu auszuschreiben, damit auch im Schuljahr 2024/2025 weiterhin das Angebot ‚HELP‘ an den Schulen fortgesetzt werden kann. Über die Neuausschreibung waren alle Träger informiert und aufgefordert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

Eine Information über den Fortgang des Verfahrens und welcher Träger für welche Schule sodann den Zuschlag erhält, war erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der Widerspruchsfrist möglich. Dies liegt in der Natur eines Vergabeverfahrens. Es ist vor Abschluss des Verfahrens faktisch unmöglich, Ergebnisse vorwegzunehmen oder Zwischenstände mitzuteilen, da eine Vergabeentscheidung erst am Ende des Vergabeverfahrens getroffen wird. Das ist auch richtig und gut so, denn das Vergaberecht muss letztlich dazu beitragen, dass eine Verwaltung nach formalen Kriterien und nicht nach Gutsherrenart über Verträge entscheidet.

Auch ist die Darstellung, dass hier vonseiten des Kreises gespart werden soll, falsch. Wir blicken auf deutlich mehr, als nur auf die Haushaltslage, wie vom GPRS unterstellt wird. So gab es im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Kriterien-und Anforderungskatalog, der eben nicht nur die finanziellen Aspekte berücksichtigt, sondern auch Erfahrung, Kompetenz und weitere Faktoren. Der Kreis wendet auch im Schuljahr 2024/25 und 2025/26 jeweils rd. 1,5 Millionen Euro für ‚HELP‘ auf.

Insoweit gab und gibt es keine rein haushalterische Begründung wie fälschlicherweise vom GPRS behauptet.

Nicht nachzuvollziehen ist die Aussage, dass es ‚bequem sein könne‘, wenn sich Schulträger, Kommune und Land gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Der Kreis hat sich frühzeitig der Aufgabe gestellt und finanziert seit 2018 das ‚HELP‘-Angebot im Interesse der Kinder, ein ‚unwürdiges und demokratiegfährdendes Hin- und Hergeschiebe‘, wie vom GPRS vorgeworfen, hat mitnichten stattgefunden.“