Kreis Bergstraße (kb). Im Rahmen der fortlaufenden Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird eine neue Fußgängerschutzanlage an der Landesstraße 3411 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bobstadt, Frankensteinstraße, Höhe Guntherstraße, gebaut. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil übermittelt.
Die Frankensteinstraße ist zu den Hauptverkehrszeiten stark frequentiert. Morgens und mittags überqueren zahlreiche Fußgänger, darunter Schulkinder und ältere Menschen, die L3411. Es ist geplant, die Fußgängerschutzanlage mit einer Dunkelschaltung in Betrieb zu nehmen. Dabei sind die Signale der Ampel in der Hauptrichtung im Grundzustand dunkel und für Fußgänger rot. Sobald Fußgänger Grün angefordert haben, zeigt die Ampel zuerst für Autofahrende Grün und für Fußgänger Rot, springt dann aber um, damit die Fußgänger Grün bekommen. Die neue Ampelanlage bedeutet mehr Sicherheit und Leichtigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Die Entscheidung für den Bau der Fußgängerschutzanlage wurde nach umfassenden Analysen und in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bürstadt, der Polizeidirektion Bergstraße und Hessen Mobil von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße getroffen.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde der Bau einer Fußgängerschutzanlage geprüft. Dabei wurden die erforderlichen Einsatzkriterien, welche vom Bund vorgegeben und vom Land Hessen spezifiziert sind, nicht erreicht. Im Frühjahr 2024 wurde Hessen Mobil von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße erneut gebeten, eine Verkehrsanalyse durchzuführen. Durch die Änderungen von Rahmenbedingungen, unter anderem Ansiedelung von Gastronomie und Post-Filiale sowie der vorhandenen Bushaltestellen in der Frankensteinstraße, werden die Einsatzkriterien heute erreicht.
Die Fußgängerschutzanlage wird vom Land Hessen finanziert. Die Maßnahme wird von Hessen Mobil für das Bauprogramm 2025 angemeldet. Hessen Mobil wird zu gegebener Zeit über den Baubeginn informieren.
Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmende für ihr Verständnis.
Lfd. Nr. 158 / 2024