Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Mit Weiterbildungen Fachkräfte sichern


Kreis Bergstraße (kb). Im September waren im Landkreis Bergstraße 6.550 (Vormonat: 6.868 Menschen) arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen damit um 318 Personen (-4,6 Prozent) gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (Bestand: 6.501) stieg die Arbeitslosenzahl um 49 Personen (+0,8 Prozent). Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag bei 4,3 Prozent. Im Vorjahr waren es 4,4 Prozent. Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 5,5 Prozent, deutschlandweit bei 6,0 Prozent. 

Trotz der aktuellen konjunkturellen Schwäche bleibt der Fachkräftemangel für viele Unternehmen ein drängendes Problem, schließlich bedroht er ihre Wettbewerbsfähigkeit. Weil sich Fachkräfte immer schwerer auf dem Arbeitsmarkt finden lassen, dürfte seitens der Arbeitgeber einem Thema künftig immer größere Bedeutung zukommen: der Weiterbildung und -qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass sich das Investment darin lohnt, untermauert eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey aus dem Jahr 2023. Demnach haben Firmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben und zeichnen sich auch durch höhere Krisenresistenz aus. 

„Auch der Kreis Bergstraße setzt als Arbeitgeber auf ein sehr breites Aus- und Weiterbildungskonzept. Als moderne Behörde brauchen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kompetenzen, die jetzt und in Zukunft wichtig sind, um den technologischen und digitalen Wandel zu gestalten. Gleichzeitig benötigen unsere Mitarbeitenden verwaltungsrelevantes Fachwissen. Dieser spezielle Kompetenzbedarf lässt sich nicht allein über Neueinstellungen decken. Weiterbildung insgesamt spielt daher bei uns eine große Rolle auf allen Verantwortungsebenen und wird von allen Führungskräften gefördert“, sagt Landrat Christian Engelhardt. 

So wird in der Kreisverwaltung der berufsbegleitende Erwerb von Masterabschlüssen gefördert. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern gelegt. Hier geht es zunächst vor allem um ergänzende Wissensvermittlung zum Thema Verwaltungshandeln. Den ersten Einstieg bietet dabei der KommunalCampus mit einem speziellen Programm, das aus mehreren Modulen besteht, die On Demand bearbeitet werden können. 

Der KommunalCampus ist eine Initiative der Metropolregion Rhein-Neckar und des Kreises Bergstraße in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung. Dort werden Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich Verwaltungsdigitalisierung/E-Government sowie Organisationsentwicklung, Projekt- und Changemanagement angeboten, die speziell auf die Anforderungen von Verwaltungen ausgerichtet sind und die sonst Teil von akademischen Studienprogrammen sind. Da der Kreis Mitinitiator des Projektes ist, sind die Angebote des KommunalCampus fester Teil des Schulungsprogramms für die Mitarbeitenden. 

Neben der Zusammenarbeit mit dem KommunalCampus, insbesondere bei Digitalthemen, bietet der Kreis weitere vielfältige Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterbildung. Dazu gehört ein eigenes hausinternes Schulungsangebot, in dessen Rahmen sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Online-Formate stattfinden. Auch hier kooperiert der Kreis mit externen Fachinstituten oder Fachtrainerinnen und -trainern. 

Gleichzeitig sind bereits die klassischen Erstausbildungen in einem dualen Beruf in der Kreisverwaltung, wie zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte oder Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemadministration, Ausbildungsgänge, an die sich sehr häufig eine Weiterbildung anschließt. Die Absolventen und Absolventinnen können je nach persönlicher Voraussetzung die Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsbetriebswirt oder ein Duales Studium anschließen. Weiterhin bietet der Kreis Ausbildungsgänge an, die typischerweise einen Erstberuf beziehungsweise eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und den Auszubildenden damit eine Weiterqualifizierung ermöglichen. Dazu zählen die Ausbildungen zum Hygienekontrolleur, zum Amtlichen Fachassistenten Fleisch, zum Tiergesundheitsaufseher und zum Lebensmittelkontrolleur.

 

Lfd. Nr. 229 / 2024