Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Sommerlinde auf altem Friedhof Beedenkirchen muss gefällt werden


Kreis Bergstraße (kb). Auf dem alten Friedhof in Lautertal-Beedenkirchen muss am Freitag, den 04.10.2024, eine als Naturdenkmal ausgewiesene Sommerlinde gefällt werden. Die entsprechenden Arbeiten finden an diesem Tag ab 8 Uhr statt. Die Sommerlinde befindet sich auf dem alten Friedhof direkt an der Friedhofsmauer in Beedenkirchen. Das genaue Alter des Baumes ist nicht bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Baum zwischen 200 und 300 Jahre alt ist.

Die Sommerlinde erlitt aufgrund des starken Windes einen Windbruch. Dies geschieht, wenn die Biegefestigkeit des Stammes überschritten wird und er bricht. Eine derart starke Beschädigung führt zu einer Verminderung der Bruch- und Standsicherheit – so nun auch bei der Sommerlinde.

Bereits 1983 wurde die Sommerlinde als Naturdenkmal ausgewiesen. Daher obliegt dem Kreis die Unterhaltungs- und vor allem die Verkehrssicherungspflicht. Naturdenkmäler sind per gesetzlicher Definition nach §28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenheit oder Schönheit erforderlich ist. Das „Schicksal“ der Sommerlinde bewegt viele Menschen wie die zahlreichen Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger belegen.

Der Kreis hat sich die Entscheidung, ob ein Erhalt möglich oder eine Fällung unumgänglich ist, nicht leicht gemacht. Ein beauftragtes Gutachten hat ergeben, dass die Stand- und Bruchsicherheit so stark beeinträchtigt ist, dass auch eine Reduktion der Krone für sich genommen das Gefährdungspotential nur unwesentlich mindern würde. Deshalb musste für die Sommerlinde letztlich aus verkehrssicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen die Fällung des Baumes angeordnet werden. Hierfür wurde der alte Friedhof inzwischen abgesperrt.