Kreis Bergstraße (kb). Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer werden vom Amtsgericht für volljährige Personen bestellt, die zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können. Unter Betreuung ist hier nicht Pflege und Versorgung im Alltag zu verstehen, sondern zum Beispiel das Organisieren von Hilfen, das Stellen von Anträgen und die Unterstützung und bei Bedarf auch Vertretung in der Gesundheits- und Vermögenssorge.
Die Tätigkeit in der beruflichen Betreuung ist äußerst vielseitig. Die konkrete Ausgestaltung hängt immer von der Lebenssituation und dem daraus erwachsenden Hilfebedarf der betreuten Menschen ab. Manchmal stehen Probleme in der Vermögenssorge im Vordergrund. Manchmal liegen die Schwierigkeiten eher in der Gesundheitssorge.
Eine Möglichkeit der Unterstützung stellt hier eine rechtliche Betreuung dar. Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 1992, in der nicht mehr von „Entmündigung“, sondern von Unterstützung gesprochen wird, stellen rechtliche Betreuungen sicher, dass die individuelle Unterstützung zum Wohl der Betroffenen gegeben ist. Zum 01.01.2023 wurde dies durch eine weitere Reform noch einmal deutlicher in den Vordergrund gerückt.
Derzeit sind im Kreis Bergstraße neben Familienbetreuerinnen und -betreuern sowie ehrenamtlich Tätigen, 69 Berufsbetreuerinnen und -betreuer tätig. Doch der Bedarf an Personen, die unterstützen können, steigt.
Wer darf hier tätig werden? Es gibt keine klassische Ausbildung zum Berufsbetreuer. Seit 2023 gibt es jedoch einige Grundvoraussetzungen, die die Qualität der rechtlichen Betreuungen gewährleisten sollen. Durch das erfolgreiche Belegen und Abschließen von Modulen kann man zum Ausüben der Tätigkeit qualifiziert werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Volljuristinnen und Volljuristen. Diese Berufsgruppen benötigen keine zusätzliche Qualifikation.
Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und, falls notwendig, der abgeschlossenen Module ist ein behördliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, sowie eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Prüfung der Eignung obliegt der zuständigen Betreuungsbehörde. Diese prüft auch, welche Module gegebenenfalls durch eine Ausbildung oder Weiterbildungen abgedeckt sind und nicht erbracht werden müssen. Die Vergütung wird je nach Qualifikation und Dauer der rechtlichen Betreuung über die zuständigen Gerichte gemäß Betreuungsvergütungsgesetz festgelegt.
Es handelt sich um eine interessante Tätigkeit, die mit viel Empathie einhergehen sollte. Dem Kreis Bergstraße ist sehr an einem guten Austausch zwischen der Betreuungsbehörde und den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gelegen. Aus diesem Grund finden monatlich Treffen zum Informationsaustausch in den Räumen der Behörde statt. Ebenso veranstaltet die Betreuungsbehörde dreimal im Jahr ein großes Betreuertreffen im Rahmen von Kurzfortbildungen und zu aktuellen Fragestellungen. Langweilig wird das Führen von Betreuungen nie.
Die Betreuungsbehörde des Kreis Bergstraße freut sich über Bewerbungen für dieses Tätigkeitsfeld in Form einer Selbstständigkeit ebenso wie über interessierte Nachfragen. Gerne wird bei Interesse ein Anforderungsprofil für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer versendet, um sich erst einmal allgemein über diese Tätigkeit informieren zu können. Interessierte können sich dazu an den Fachbereich Soziale Dienste des Kreis Bergstraße per Telefon unter der Nummer 06252/15-5814 oder per Mail an gesundheit.soz-d@kreis-bergstrasse.de wenden.