Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Mit kühlem Kopf – Zum Hitzeaktionsplan für den Kreis Bergstraße 


Kreis Bergstraße (kb). Reichlich Sonnenschein, hohe Tagestemperaturen, laue Nächte, ab und zu ein Hitzegewitter – so stellen wir uns einen typischen Sommer vor. Doch immer häufiger kommt es während der Sommermonate zu teils ausgedehnten Hitzewellen. Schuld daran sind mehrwöchig stabile Hochdruckwetterlagen. Diese gehen unter anderem mit intensiver Sonneneinstrahlung, Tagestemperaturen nahe der 40°C und Trockenperioden einher und zunehmend über das gesunde Maß hinaus. Es kann mitunter sogar gefährlich werden. Hinzu kommen Tropennächte, die keine Entlastung versprechen, da die Tiefsttemperatur meist nicht unter 20°C fällt und der kühlende Effekt ausbleibt. Diese klimatischen Veränderungen, die seit einigen Jahren in unseren Breitengraden zunehmen, machen auch vor dem Kreis Bergstraße nicht Halt und trüben die Unbeschwertheit und Freude am sommerlichen Wetter. Denn gerade (Außen-)Aktivitäten werden dadurch für viele zum unkalkulierbaren Risiko. Insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Ältere, Schwangere, Kleinkinder und Säuglinge oder auch Menschen mit Handicap stellt Hitzeeinwirkung eine gesundheitliche Gefahr dar. Diese Gefahren werden häufig noch unterschätzt beziehungsweise fehlt das Bewusstsein für Hitzeeinwirkung als Krankheitsrisiko vielerorts fast gänzlich. Daher hat der Kreis Bergstraße einen Hitzeaktionsplan erarbeitet, der als praktische Orientierungshilfe und Leitfaden bei auftretenden Hitzeextremen konzipiert ist. In der Novembersitzung haben die Mitglieder des Kreistages des Kreises Bergstraße den Hitzeaktionsplan mehrheitlich beschlossen. 

Der Hitzeaktionsplan des Kreises Bergstraße enthält administrative und kommunikative Maßnahmen, aber keine größeren investiven Maßnahmen. Ausgerichtet auf die Pflichtaufgaben, die der Kreis Bergstraße als Landkreisverwaltung umsetzen muss und mit dem Themenbereich Hitze verbunden sind, bündelt die Hitzeaktionsplanung neben gesundheitlichen Aspekten auch Maßnahmen im öffentlichen Raum. Alle Aktivitäten, die der Kreis Bergstraße im Rahmen seiner Pflichtaufgaben für den Hitzeschutz bereits unternimmt oder zukünftig plant zu unternehmen, sind hier vermerkt und in einen kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizont eingeteilt. 

Die Abteilung Grundsatz und Kreisentwicklung hatte Ende 2023 gemeinsam mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung (Bauen und Umwelt, Gefahrenabwehr, Gesundheitsamt, ÖPNV und Mobilität, Organisation und Personal, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) sowie externen Behörden (Gewässerverband Bergstraße, Hessen Forst und dem Polizeipräsidium Bergstraße) einen breit angelegten Erarbeitungsprozess gestartet. Innerhalb eines Jahres konnte ein Hitzeaktionsplan erarbeitet und aufgestellt werden, der die vielfältigen Aufgabenbereiche und Herausforderungen, die Klimawandel und Hitze mit sich bringen, betrachtet. Dieser zeigt effizient und verständlich allen vulnerablen Personengruppen Lösungsmöglichkeiten und klärt dabei über Risiken und Gefahren auf. 

Die Kreisverwaltung sieht sich als zentrale Stelle der Koordinierung und Vernetzung verpflichtet, alle relevanten Bereiche im Blick zu haben. Vorrangig geht es darum, auf die zu schauen, die sich nicht selbst schützen können und als Gemeinschaft füreinander da zu sein. Vor allem präventive Handlungsmöglichkeiten sollen den Bürgerinnen und Bürgern aufgezeigt werden. Mittels Empfehlungen und Verweisen auf andere Portale, wie die des Landes Hessen oder des Bundes, die das allumfassende Informations- und Präventionsangebot abrunden, sollen über die schädliche Einwirkung von Wärmestrahlung aufklären und damit Erkrankungen oder gar Todesfällen vorbeugen. 

Um die Bevölkerung rechtzeitig vor Hitzeereignissen warnen zu können, kommt der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreises eine besondere Rolle zu: Zielgerichtete Kommunikation soll bei Hitzeereignissen sicherstellen, dass die Bevölkerung sensibilisiert ist und im Vorfeld präventive Maßnahmen ergreifen kann. Zudem gibt es auf der Internetseite des Kreises (vgl. https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/hitzeaktionsplan-und-hitzeinfos/) weitere wichtige Informationen, Bekanntmachungen und Warnungen. 

Die Kreisverwaltung kommt mit einer umfassenden Hitzeaktionsplanung der Umsetzung des Beschlusses der 93. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) „Der Klimawandel – eine Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen“ aus dem Jahr 2020 nach, einen kommunalen Hitzeaktionsplan bis zum Jahr 2025 zu erstellen. Wie in diesem Beschluss empfohlen, finden auch die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“, die 2017 durch die ehemalige Bund-Länder-ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)“ des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) ins Leben gerufen worden sind, Anwendung. Diese basieren im Ursprung auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). 

Der nun in Kraft getretene Hitzeaktionsplan des Kreis Bergstraße soll Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, mit klimatischen Veränderungen, die bereits irreversibel eingetreten sind, umzugehen und die Lebensweise entsprechend anzupassen. Für das Jahr 2025 ist vorgesehen, den Kreis-Hitzeaktionsplan auch den kreisangehörigen Kommunen vorzustellen, um die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen auf die Ebene der Städte und Gemeinden zu bringen sowie das Thema Hitzeschutz allgemein in die Breite zu tragen. Der Hitzeaktionsplan des Landkreises hat für die kreisangehörigen Kommunen lediglich empfehlenden Charakter, soll aber als Leitfaden dienen, vor Ort in den Kommunen tätig zu werden oder neue Impulse zu liefern. Angeknüpft an die Hitzeaktionsplanung soll das Thema Klimafolgenanpassung aufgegriffen werden. Das Hauptaugenmerk soll darauf gelegt werden, inwieweit durch den Klimawandel bereits irreversibel eingetretene Veränderungen unserer Umwelt abgemildert werden können und welche Maßnahmenpakete sowie Methoden dafür geeignet sind. 

 

Lfd. Nr. 306 / 2024