Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Nach Absage durch Bundeswirtschaftsministerium: Landrat Engelhardt setzt sich weiterhin für Unterstützung der Kreise und Kommunen mit abgeschalteten AKW ein


Kreis Bergstraße (kb). Durch den vom Bund beschlossenen Atomausstieg ist in Kommunen und Landkreisen, in denen Kernkraftwerke abgeschaltet wurden, ohne ökonomische Kausalität ein wichtiger Wirtschaftsfaktor weggebrochen. Die Initiative zur Förderung des aktiven Konversionsprozesses in Landkreisen abgeschalteter Kernkraftwerke, zu der sich 14 betroffene Landkreise (unter ihnen der Kreis Bergstraße) zusammengeschlossen hatten, hatte daher vom Bund gefordert, beim notwendigen Strukturwandel und der wirtschaftlichen Neu-Ausrichtung zu unterstützen. Bereits im Januar 2023 hat sich die Initiative mit konkreten Forderungen an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck gewandt. Das Ziel: gemeinsame Gespräche über Förderungen. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Schreiben vom 8.11.2024 mitgeteilt, dass eine Förderung der betroffenen Landkreise nicht möglich sei. 

„Die Regionen, in denen Kernkraftwerke abgeschaltet wurden, haben nicht nur gemeinsam, dass sie sich wirtschaftlich neu ausrichten müssen. Sie verfügen auch alle über beste Anbindungen an das Stromnetz und über jede Menge Energieexperten vor Ort. Mit einem Förderprogramm kann daher ein sehr mächtiger und Erfolg versprechender Prozess in Gang gesetzt werden“, betont der Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt. „Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass die aktuelle Regierung die immensen Chancen nicht sieht, die hier in Bezug auf die Wirtschaft und vor allem die Energiewende liegen. Die Verantwortlichen sind hier seit Jahren ignorant und noch nicht einmal zu Gesprächen bereit.“ Dies sei noch unverständlicher vor dem Hintergrund, dass es beispielsweise sehr wohl Anstrengungen und Programme des Bundes gegeben habe, um den Strukturwandel ehemaliger Kohlereviere nach dessen Schließungen zu fördern. Klar ist für den Landrat daher: „Ich werde mich auch weiterhin als Teil der Initiative zur Förderung des aktiven Konversionsprozesses in Landkreisen abgeschalteter Kernkraftwerke vehement dafür einsetzen, dass unsere Region hier nicht benachteiligt wird und für gezielte Förderungen kämpfen.“ 

Konkret lauten die Forderungen der Initiative zur Förderung des aktiven Konversionsprozesses in Landkreisen abgeschalteter Kernkraftwerke, zu der auch der Kreis Bergstraße gehört:

1. Die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien als Ersatz für die Kernenergie muss im Rahmen der Energietransformation sichergestellt werden. Hierzu ist eine Förderung zur Ansiedlung und für die Arbeit von Betrieben aus dem nachgelagerten Bereich der Energieerzeugung notwendig. Dazu gehören unter anderem die Herstellung, Speicherung und der Vertrieb von (grünem) Wasserstoff.

2. Für die Schaffung von Wertschöpfung und zum Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze muss ein Ausgleichsfonds eingerichtet werden. Die Landkreise und Kommunen abgeschalteter Kernkraftwerke müssen damit bei der Planung und Erschließung neuer Standortflächen für Industrie und Gewerbe unterstützt werden, da die Standorte der Kernkraftwerke hierfür auf Jahrzehnte hinaus nicht genutzt werden können. Zudem müssen hiermit finanzielle Anreize für Unternehmen geschaffen werden, damit diese sich in den Kommunen ansiedeln. Die durch die Abschaltung der Kernkraftwerke wegfallende Wertschöpfung und die wegfallenden Arbeitsplätze müssen so kompensiert werden. 

3. Zur Kompensation von verlorengegangen Arbeitsplätzen müssen zudem gezielt Forschungs- und Hochschuleinrichtungen der Länder und des Bundes sowie Landes- und Bundesbehörden in den betroffenen Landkreisen angesiedelt werden bzw. deutlich ausgebaut werden, sofern sie schon vorhanden sind. Insbesondere Forschungseinrichtungen zu erneuerbaren Energien können hier mit Betrieben aus dem Bereich der regenerativen Energieerzeugung Synergien bilden.

Der Initiative gehören an: Kreis Bergstraße, Landkreis Emsland, Landkreis Günzburg, Landkreis Hameln-Pyrmont, Landkreis Heilbronn, Landkreis Landshut, Kreis Herzogtum Lauenburg, Landkreis Ludwigsburg, Neckar-Oden-wald-Kreis, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Stade, Kreis Steinburg, Landkreis Wesermarsch.

  

Lfd. Nr. 308 / 2024