Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Nachbarschaftshilfe lohnt sich – oft sogar finanziell, dank Aufwandsentschädigung!


Kreis Bergstraße (kb). Gute Nachbarn, Bekannte und Freunde helfen sich im Idealfall gegenseitig. Wer eine pflegebedürftige Person aus seinem räumlichen oder sozialen Umfeld regelmäßig unterstützt, der kann in Hessen für kleine Entlastungsleistungen im Alltag sogar eine Aufwandsentschädigung von bis zu 131 Euro im Monat durch die Pflegekasse bekommen. Voraussetzung ist, dass die Person, der Hilfe zuteilwird, einen Pflegegrad hat und der Unterstützer oder die Unterstützerin eine Anerkennung nach Landesrecht besitzt. Diese Form der niedrigschwelligen Unterstützung nennt man auch Nachbarschaftshilfe. Sie wurde während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen und wird seither durch das Land Hessen weitergeführt. Im Kreis Bergstraße ist die Fachstelle „Leben im Alter" des Kreisausschusses für die Anerkennung zuständig.

Aber wie kann man Nachbarschaftshilfe anerkennen lassen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie kann eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden? Diese und weitere Fragen werden bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Psychosozialen Fachkraft auf dem Land (PauLa), der Gemeinwesenarbeit (GWA) – Zusammen.Leben in Bürstadt, der Fachstelle „Leben im Alter“ sowie der Caritas Seniorenberatung am 17. März um 16 Uhr im „MITtendrin“ in Bürstadt (Nibelungenstraße 44) beantwortet.

Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Rückfragen stehen die PauLas Christina Adler-Schäfer und Michaela Weber unter 06206 – 909487 sowie unter paula-norie@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung.