Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Kreis Bergstraße gibt Landesgelder für Integration an Kommunen weiter  


Kreis Bergstraße (kb). In seiner Sitzung am 17. März 2025 hat der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße beschlossen, insgesamt sieben Millionen Euro für die Integration bleibeberechtigter Personen an die 22 zum Kreis gehörenden Kommunen auszuschütten. Die Summe wird von Zuweisungen des Landes Hessen gedeckt, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Aufnahme Geflüchteter an den Kreis gezahlt wurden. Durch effiziente Planung und die intensive Umsetzung von Einspar-Maßnahmen (u.a. durch die Schließung der Sammelunterkünfte) konnte die Kreisverwaltung in diesem Bereich ein Finanzpolster aufbauen, das nun den Kommunen zu Gute kommt. 

„Mit dieser Ausschüttung wollen wir die soziale Betreuung vor Ort und insbesondere Integrationsmaßnahmen für die Geflüchteten, die bei uns bleiben, fördern. Dies ist nur möglich, da der Kreis Bergstraße in den vergangenen Jahren insgesamt sehr gut gewirtschaftet hat und mit einem sehr soliden Haushalt dasteht“, betont der Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt. 

„Die aktuelle Ausschüttung an die Kommunen setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, der unter anderem für die Themen Kreishaushalt und Flüchtlinge zuständig ist. „Zum einen erhalten die Kommunen jeweils einen Sockelbetrag von 40.000 Euro, zum anderen einen Betrag, der sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl bemisst – ähnlich dem Königsberger Schlüssel, nach dem die Verteilung von Geflüchteten erfolgt.“ 

Seit Mai 2023 werden verstärkt Direktzuweisungen von Geflüchteten durch den Kreis an die Städte und Gemeinden realisiert. Bereits bisher hatten die Kommunen einen Teil der Integrationspauschale, die vom Land an den Kreis für bleibeberechtigte Personen (im Sinne 37 Abs. 1 Ziff. 2 Landesaufnahmegesetz) gezahlt wird, für die Durchführung von lokalen Integrationsmaßnahmen erhalten. 

 

Lfd. Nr. 076 / 2025