Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
- persönliche Daten.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern
Die Abholung des eAT ist im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße in Zimmer 11 möglich:
Der eAT kann derzeit nur mit Termin während den Öffnungszeiten abgeholt werden
Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Abholschein, der Ihnen bei der Beantragung des eAT ausgehändigt wurde
Für die Abholung sind mitzubringen:
Abholschein
ggf. Pinbrief
gültiger Nationalpass
bei einem Übertrag auch den ungültigen Nationalpass
Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, ist unbedingt die dem Abholschein beigefügte Vollmachtserklärung vollständig ausgefüllt mitzubringen.