Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
Leistungsbeschreibung
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Haupt- oder Abgasuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
HINWEIS: Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
HINWEIS: Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
- bisherige Kennzeichenschilder
HINWEIS: Die eventuell benötigten neuen Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeEine Ausweiskopie von Halter und ggf. Vertreter ist in diesem Fall ausreichend!
Vollmacht
Bei Verlust des Kennzeichens wird eine Eidesstaatliche Versicherung nur mit dem Fahrzeughalter abgeschlossenWelche Gebühren fallen an?
Je nach Aufwand variieren die Gebühren: 2,60 Euro - 5,60 Euro
- für die Abstemplung: 2,60 Euro
- für die HU/AU-Plaketten: je 0,50 Euro
- für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,00 Euro
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeJe nach Aufwand variieren die Gebühren: 3,10 Euro - 8,10 Euro
- für die Abstemplung: 2,60 Euro
- für die HU Plaketten: je 0,50 Euro
- für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,20 Euro
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare