Kfz-Kennzeichen: Abstempelung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Haupt- oder Abgasuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

    HINWEIS: Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
     

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    HINWEIS: Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    HINWEIS: Die eventuell benötigten neuen Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Eine Ausweiskopie von Halter und ggf. Vertreter ist in diesem Fall ausreichend!
    Vollmacht
    Bei Verlust des Kennzeichens wird eine Eidesstaatliche Versicherung nur mit dem Fahrzeughalter abgeschlossen

  • Welche Gebühren fallen an?

    Je nach Aufwand variieren die Gebühren: 2,60 Euro - 5,60 Euro

    • für die Abstemplung: 2,60 Euro
    • für die HU/AU-Plaketten: je 0,50 Euro
    • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,00 Euro
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Je nach Aufwand variieren die Gebühren: 3,10 Euro - 8,10 Euro

    • für die Abstemplung: 2,60 Euro
    • für die HU Plaketten: je 0,50 Euro
    • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,20 Euro


  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Kfz-Zulassungsbehörde

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
 

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

Abstempelung Ersatzkennzeichen:

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