Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

  • Teaser

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

  • Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Bei der Außerbetriebsetzung werden Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen benötigt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist bei der Außerbetriebsetzung durch Dritte nicht erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 15,90 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 2,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende