Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.

    Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

    Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.

    Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.

    Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

  • Teaser

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

  • Voraussetzungen

    Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 17,00 €
    Vorkasse: Nein
    Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 17 an, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende