Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

  • Leistungsbeschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

    Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

  • Voraussetzungen

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird auch die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

    Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) des Inhabers oder des Verantwortlichen)
    • Gewerbeanmeldung
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/­Prokuristen
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) und/­oder Gewerberegister, sofern Sie Ihnen übersandt wurde; ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskunft

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/­Reisepass ausweisen können.

    Ausweiskopie wird akzeptiert.
    Zur Zuteilung muss vorab ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
    Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister erfolgt durch die Zulassungsbehörde Kreis Bergstraße.

    Bei Ersterteilung ist eine Vorsprache der Geschäftsführung erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.

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