Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

  • Teaser

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

  • Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
    • In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR haben (einschließlich Säumniszuschläge).
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen haben.

    Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In Hessen erhöht sich die Gebühr für eine Wiederzulassung über ein iKfz-Portal für Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR. Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

    In Hessen beinhaltet die Gebühr für eine Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

    Verwaltungsgebühr: 12,80 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Verwaltungsgebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
  • Kurztext

    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter Erteilung
    • abgemeldetes Fahrzeug wird von derselben Halterin oder von demselben Halter wieder angemeldet
    • Beantragung bei der zuständigen Zulassungsbehörde
    • erforderliche Unterlagen:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I
      • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
      • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
    • Voraussetzungen:
      • Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb 
      • es gibt keinen Halterwechsel
      • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR
      • keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr; bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt
      • bei Vertretung durch andere Person muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden
    • Beantragung vor Ort und regional auch online möglich
    • zuständig: vor Ort zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
    • In Hessen wird die Kontoverbindung beziehungsweise ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters benötigt.
    • Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen von mehr als 10 EUR (einschließlich Säumniszuschläge) anstehen
    • Die Wiederzulassung per online ist nur möglich, wenn letzte Abmeldung nicht länger als 01.01.1995 zurückliegt, da anderenfalls keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegten Sicherheitscode vorhanden ist.
  • Herausgebende Stelle

  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises, Ihre kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende