Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er für Oldtimerfahrzeuge

  • Leistungsbeschreibung

    Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden. Ein rotes Oldtimerkennzeichen darf ausschließlich für nachfolgende Fahrten verwendet werden:

    Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, sowie den damit zusammenhängende An- und Abfahrt.

    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs. Fahrten zur Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit fallen nicht unter Probefahrten.

    Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

    Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung

  • Voraussetzungen

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Zuteilung muss vorab ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)

    Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

    Auskunft aus dem Fahreignungsregister 

    Zulassungsbescheinigung Teil I und II

    Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimergutachten)

    Sepa-Lastschriftmandat 

    Personalausweis oder Reisepass

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende