Afrikanische Schweinepest eindämmen - Kadaverfund oder Zaunschaden melden

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wird auch die Mithilfe der im Seuchengebiet ansässigen Bürgerinnen und Bürger benötigt. 

    Je nach Seuchen-Zone werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen und Regeln für Bevölkerung, Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft erlassen. Ziel der Maßnahmen ist, dass sich die Seuche nicht weiterverbreitet und die Beschränkungen langfristig wieder entfallen können. 

    Auch wenn die Tierseuche für den Menschen ungefährlich ist, hat sie doch weitreichende Auswirkungen. Wildschweine sterben meist innerhalb von wenigen Tagen an den Folgen der Seuche. Tritt die Afrikanische Schweinepest in einem Hausschweinebestand auf, müssen alle Tiere im Betrieb getötet werden, um zu verhindern, dass sich die Seuche weiterverbreitet. Für Schweinhalterinnen und Schweinehalter hat der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest oft existenzbedrohende Folgen.

    Daher gilt:

    • entsorgen Sie Wurst- und Fleisch unbedingt in geschlossenen Mülleimern,
      damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden können
    • leinen Sie Ihre Hunde im Wald und am Feld an und bleiben Sie auf den ausgeschilderten Wegen,
      damit diese keine infizierten Wildschweine aufscheuchen
    • respektieren Sie die Schutzzäune und halten Sie Tore geschlossen,
      damit infizierte Wildschweine nicht in andere Gebiete gelangen können
    • melden Sie uns Kadaverfunde,
      damit diese zeitnah beseitigt werden können