Bodenschutz


An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die Oberen Bodenschutzbehörden, also die Regierungspräsidien.

Die Unteren Bodenschutzbehörden sind Ansprechpartner im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes, insbesondere sind sie für die Anzeige des Aufbringens von Material auf oder in den Boden zuständig. Untere Bodenschutzbehörden sind der Kreisausschuss der Landkreise und der Magistrat der Kreisfreien Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende