Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

    Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Bei Neufahrzeugen benötigt man zusätzlich das CoC-Papier.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

 

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