Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeWelche Unterlagen werden benötigt?
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Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Behördenrufnummer 115
- Herr Jan DegenhardtSachgebietsleiter Fahrerlaubnis
- Frau Ute Melzer
- Frau Jutta Zimmermann