Führerschein ab 17 beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeZusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:
Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:
Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.
Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Sobald der Antragsteller volljährig ist, kann er bei der Fahrerlaubnisbehörde seinen Führerschein gegen Vorlage seiner bisherigen Bescheinigung abholen. Ein Versand des Führerscheins erfolgt grundsätzlich nicht.
Buchen Sie für die Antragstellung und auch die Abholung online einen Termin für Ihren Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Online-Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde