Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
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bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Welche Gebühren fallen an?
Für den Umtausch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhoben; Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeHierfür benötigt man lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I, Schilder und den TÜV-Bericht
Anträge / Formulare