Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

    Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

  • Verfahrensablauf

    Bei der persönlichen Beantragung:

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

    Mit dieser Zuteilung:

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
    • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
    • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

    Bei der Online-Beantragung:

    Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

    Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

    • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
    • an die Versicherung gemeldet
    • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

    Anschließend

    • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
    • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
    • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Ausweiskopie wird akzeptiert.
    Mitzubringen sind: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Versicherungsbestättigung für Saisonkennzeichen

     

    Für die Änderung des Saisonzeitraumes sind erforderlich: • ZB Teil I• ZB Teil II • eVB-Nummer, die den gewünschten Saisonzeitraum zulässt • Kennzeichenschilder • Vollmacht, wenn Halter nicht selbst vorspricht • Gültigen Identitätsnachweis des Halters und ggf. des Bevollmächtigten
    Das Fahrzeug muss zugelassen sein

     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Fahrten zur Hauptuntersuchung sind innerhalb des Saisonzeitraum möglich. Außerhalb des Saisonzeitraum muss die Fahrt zur Hauptuntersuchung mit Kurzzeitkennzeichen erfolgen.

  • Anträge / Formulare


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Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach). Buchen Sie für diese Leistung online einen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Heppenheim auf Online-Terminbuchung Zulassungsbehörde

 

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