Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDas Fahrzeug ist vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeÜber die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (255/230x130mm) entscheidet die Zulassungsbehörde nach Vorlage eines entsprechenden Kennzeichen-Gutachtens, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienst erstellt wurde. Das Fahrzeug ist vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Auf Antrag erteilt die Zulassungsbehörde eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens
Anträge / Formulare