Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

    Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Das Fahrzeug ist vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Über die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens (255/230x130mm) entscheidet die Zulassungsbehörde nach Vorlage eines entsprechenden Kennzeichen-Gutachtens, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienst erstellt wurde. Das Fahrzeug ist vor Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Auf Antrag erteilt die Zulassungsbehörde eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende