Kfz: Feinstaubplakette

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

  • Teaser

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

  • Verfahrensablauf

    Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

  • Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    5,00 €

    Gebühr: 5,00 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

    Für Ausnahmegenehmigungen von Fahrverboten in Umweltzonen sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.


An wen muss ich mich wenden?

Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

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