Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeWaffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 35,00 €
Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 87,00 €
Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 93,00 €
An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 17,00 €
Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe 51,00 €
Munitionserwerbsberechtigung für jedes einzelne Kaliber 35,00 €
Regelüberprüfung – Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 € bis 69,00 €Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare