Waffenschein
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeWaffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare