Asylantrag


An wen muss ich mich wenden?

Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Das Ausländer- und Migrationsamt Kreis Bergstraße ist Ansprechpartner für alle dem Kreis Bergstraße zugewiesenen Asylbewerber und bereits vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sowie für die Bearbeitung aller Anträge im laufenden Verfahren:

 

Erteilung und Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Ersterteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bei Ausländern, die ein Asylverfahren durchlaufen haben, Arbeitsgenehmigung.

 

Für die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber ist die Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig, Anträge werden vom Kreis Bergstaße in Amtshilfe bearbeitet.

Zuständige Abteilungen